Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir  haben den Anspruch, unsere Website hamacher.gmbh barrierefrei bzw. barrierearm für alle Personen zugänglich zu machen.

Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der harmonisierten Europäische Norm (EN) 301 549 des Europäischen Parlaments stehen (RICHTLINIE (EU) 2016/2102). „Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ (Quelle)

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite hamacher.gmbh.

Der Shop unter shop.hamacher-elektrotechnik.de ist davon ausgenommen, da es sich um einen reinen B2B-Shop handelt. Privatkunden ist es an dieser Stelle nicht möglich, die Inhalte des Shops einzusehen. Ebenfalls ausgenommen sind unser Produktkatalog und die Karriereseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Webseite

„Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.“ (Quelle)

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst vorgenommenen Auswertung. Ebenso wurde die Webseite mittels Lighthouse, Wave und axe DevTools getestet. Der NVDA Screen Reader wurde ebenso verwendet, um die Seite zu analysieren. Alle Anpassungen wurden daraufhin nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt.

Hinweis

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird bei uns mittels monatlichen Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse und Änderungen werden auf dieser Unterseite veröffentlicht.

Ihr Anliegen

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, nutzen sie bitte auf folgender Seite unser Kontaktformular. Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zur Barrierefreiheit sind wir stets offen. Hier können Sie uns insbesondere auf mögliche Mängel hinweisen oder Informationen zu ausgenommenen Inhalten der Richtlinie anfordern.

Sehr gerne sind wir auch persönlich für all Ihre Anliegen zum Thema erreichbar.

Anpassungen

31. März 2025:

  • Kontraste
  • Schriftgrößen
  • Farben
  • Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ anlegen

01. April 2025

  • Kontraste
  • Checks mit wave
  • Checks mit axe DevTools
  • Screen Reader installiert
  • inhaltliche Anpassungen im Hinblick auf verständliche Sprache
  • Check mittels NVDA